Keine Ermittlungen gegen bayerischen Innenminister wegen Bayerntrojaners

Gegen den bayerischen Innenminister Joachim Herrmann (CSU) wird nicht wegen des Einsatzes des so genannten Bayerntrojaners ermittelt. Das schreibt der Freisinger Rechtsanwalt Thomas Stadler in seinem Weblog. Stadler hatte im Oktober für die Piratenpartei Bayern Anzeige erstattet gegen Herrmann, den Präsidenten des bayerischen LKA Peter Dathe und weitere Personen, die an der Anordnung und dem Einsatz der Überwachungssoftware beteiligt waren.

Stadler hatte sich auf die §§ 202a und 202c des Strafgesetzbuchs berufen, in denen es um das unbefugte Ausspähen von Daten geht. Die Staatsanwaltschaft beim Landgericht München I begründet ihre Ablehnung nach Angaben des Rechtsanwalts damit, dass nach einer Entscheidung des Landgerichts Landshut ein gerichtlicher Beschluss nach § 100a der Strafprozessordnung vorgelegen habe, durch den der Trojanereinsatz gerechtfertigt sei.

Quelle:  heise.de

 

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