Gesichtserkennung bei Facebook: Hamburgs Datenschützer macht Ernst

Hamburgs Datenschützer Johannes Caspar will sich von Facebook beim Thema Gesichtserkennung nicht mehr hinhalten lassen und hat jetzt rechtliche Schritte angekündigt. Facebook führt beim Upload von Bildern seiner Nutzer eine automatische Gesichtserkennung durch. Dazu unterhält das Unternehmen eine Datenbank mit biometrischen Merkmalen seiner Nutzer.

Nach Caspars Ansicht entspricht die Gesichtserkennung in ihrer jetzigen Form nicht europäischem und deutschem Datenschutzrecht. Facebook müsse von jedem Nutzer explizit die Erlaubnis einholen, seine biometrischen Merkmal zu speichern und zu verarbeiten. "Von den Nutzern, deren biometrische Gesichtsmerkmale bereits in die von Facebook betriebene Datenbank aufgenommen wurden, ist sie nachträglich einzuholen", betonte der Datenschützer.

Quelle:  heise.de

 

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