Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Donnerstag entschieden, dass eine präventive Überwachung des gesamten Netzverkehrs durch einen Internetprovider nicht mit dem EU-Recht vereinbar ist. Zugangsanbieter dürften nicht gezwungen werden, Datenübertragungen auf rechtswidrige Inhalte hin zu kontrollieren und zu filtern. Der Beschluss wendet sich gegen eine "aktive Beobachtung sämtlicher elektronischen Kommunikationen im Netz des betreffenden Providers" und mithin "jeder zu übermittelnden Information" aller Kunden eines Anbieters. Der EuGH folgte im Kern dem Schlussantrag seines Generalanwalts Cruz Villalón vom April.
In dem konkreten Fall ging es um einen Rechtsstreit der belgischen Verwertungsgesellschaft Sabam gegen den Provider Scarlet Extended (AZ: C-70/10). Dieser war 2007 von einem Brüsseler Gericht dazu verdonnert worden, Urheberrechtsverletzungen seiner Kunden durch Filesharing zu unterbinden, wenn Werke aus dem Sabam-Repertoire betroffen sind. Das von Scarlet angerufene Berufungsgericht wandte sich daraufhin an den EuGH und bat ihn zu klären, ob das auf eigene Kosten einzuführende, zeitlich unbegrenzte Filter- und Sperrsystem insbesondere mit der EU-Grundrechtecharta in Einklang zu bringen sei.
Quelle: heise.de
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