Ein Nutzer hatte sich in dem Forum kritisch über die Geschäftspraxis eines Unternehmens geäußert. Dem Verbraucher sei vorgespiegelt worden, dass es ein breites Angebot einer Produktart gebe, obwohl ein und dasselbe Produkt unter verschiedenen Namen und verschiedenen Firmen von einem einzigen Unternehmen vertrieben wurde. Um seine Kritik zu untermauern, nannte der Beitragsverfasser den Namen, das Geburtsdatum und die Anschrift des Klägers, der Geschäftsführer mehrerer dieser Firmen war. Die genannten Daten entnahm er dem irischen Handelsregister.
Der betroffene Geschäftsführer klagte zunächst vor dem Landgericht Hamburg, das dem Forenbetreiber untersagte, diese Daten zu veröffentlichen (Az.: 325 O 18/10). Im Berufungsverfahren entschied das OLG Hamburg nun aber, dass der Geschäftsführer doch keinen Anspruch auf Unterlassung gegen den Betreiber des Forums hat.
Quelle: heise.de
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