Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den Entwurf für ein Gesetz "zum besseren Schutz von Verbrauchern vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr" beschlossen. Die Regierung will damit Abo- beziehungsweise Kostenfallen im Internet schärfer bekämpfen. Bei kostenpflichtigen Online-Angeboten müssen die Anbieter demnach künftig Preis, Lieferkosten, Mindestlaufzeiten von Verträgen sowie wesentliche Merkmale der Ware oder Dienstleistung unmittelbar vor der Bestellung klar und verständlich anzeigen.
Ein Vertrag soll demnach nur zustande kommen, wenn der Verbraucher mit einem Klick ausdrücklich bestätigt, dass er die Erläuterungen gesehen hat und sich zu einer Zahlung verpflichtet. Dafür ist die sogenannte Button-Lösung vorgesehen: Die Schaltfläche für die Bestellung muss eindeutig auf die Gebühren hinweisen. Der Online-Händler muss den Bestellvorgang so gestalten, dass der Verbraucher einen Auftrag tatsächlich erst abgeben kann, wenn er die erläuternden Hinweise zur Kenntnis genommen hat.
Die Beweislast "trifft den Unternehmer", heißt es in der Begründung des Entwurfs. Die Gestaltung der Bestellsituation in einem elektronischen Angebot liege in seinem Einflussbereich. Das federführende Bundesjustizministerium ging anfangs davon aus, dass rund 193.300 im Netz aktive Unternehmen von der neuen Verpflichtung betroffen sein werden. Es seien "einmalige Anpassungen" der Online-Verkaufsplattformen erforderlich, die insgesamt zwischen 38,7 und 48,3 Millionen Euro kosten könnten. Die Bundesregierung rechnet mittlerweile mit 276.062 betroffenen Firmen.
Quelle: heise.de
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