Hauptkritikpunkte an dem Entwurf waren die nicht gesetzlich vorgeschriebene durchgehende Verschlüsselung bei dem "offiziellen" Maildienst, die Regeln zur Bestätigung einer Abholung eines elektronischen Schreibens aus dem Postfach und die mangelnde Interoperabilität mit bestehenden E-Mail-Standards. Einen weiteren Kernstreitpunkt stellten Anforderungen zur formalen Ausgestaltung von De-Mail-Adressen und die damit verknüpfte Frage der Portierbarkeit dar.
Hülsmann plädierte für eine Verpflichtung für die zertifizierten Dienstleister, eine "Ende-zu-Ende-Verschlüsselung webbasiert auf Knopfdruck anzubieten". Bisher werde "nur suggeriert", eine De-Mail sei sicher. Wenn der Rechner des Absenders "verseucht" sei nütze auch eine Anmeldung bei dem Dienst etwa über den elektronischen Personalausweis nichts. Die derzeitig vorgesehene kurze Entschlüsselung der De-Mails beim Anbieter im Rahmen einer "Sicherheitsprüfung" schaffe zudem klar auszumachende Angriffspunkte. Diese stellten eine besonders große Gefahr dar, weil davon auszugehen sei, dass die Sicherheitsanforderungen nur "eine Handvoll Provider" erfüllen könnten.
Quelle: heise.de
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