Bundesrat kritisiert EU-Konzept zur Datenschutzreform

Dem Bundesrat geht der Vorstoß der EU-Kommission zur Novellierung der allgemeinen Datenschutzrichtlinie zu weit. Die Länderkammer begrüßt in einer am Freitag beschlossenen Stellungnahme zwar prinzipiell die Zielsetzung, die Bestimmungen von 1995 zu überarbeiten und dabei die Rechte des Einzelnen zu stärken, den Verwaltungsaufwand für Unternehmen zu verringern und ein einheitlich hohes Schutzniveau in und außerhalb der EU zu gewährleisten. Sie reibt sich aber vor allem an Überlegungen der Kommission, den Polizei- und Justizbereich mit einzubeziehen.

Die Regelungen müssten gerade in diesem Sektor "auf grenzüberschreitende Sachverhalte begrenzt werden", betont der Bundesrat. Eine Ausweitung auf die innerstaatliche Datenverarbeitung habe zu unterbleiben, um den "besonderen Anforderungen" der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen zu genügen. Die Länder erinnern Brüssel zugleich daran, dass die EU nur "eingeschränkte Kompetenzen" zum Erlass von Richtlinien im Bereich der inneren Sicherheit habe. Dies stehe einer "Harmonisierung der rein innerstaatlichen Datenverarbeitung im Strafverfahren entgegen". Allenfalls wäre die Prüfung der Überarbeitung der bestehenden, sich auf einzelne Bereiche beziehenden Regelungen vorstellbar, um sowohl den schutzwürdigen Interessen der Bürger als auch den mit der Wahrnehmung der Aufgaben von Ermittlern verbundenen Besonderheiten Rechnung tragen zu können.

Quelle:  heise.de
 

Die vollständige News finden Sie >hier<


Schreibe einen Kommentar