Nach einer Analyse der polizeilichen Kriminalstatistik kommt der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung zu dem Schluss, dass die verdachtsunabhängige Datenspeicherung bislang bei der Aufklärung schwerer Straftaten nicht geholfen hat. Demnach registrierte die Polizei in der Zeit, in der die Vorratsdatenspeicherung hierzulande gesetzlich vorgeschrieben war, mehr schwere Delikte als zuvor. So seien 2009 über 1,42 Millionen schwere Delikte aktenkundig geworden nach 1,36 Millionen im Jahr 2007. Zudem habe die Aufklärungsrate 2007 ohne Vorratsdatenspeicherung 77,6 Prozent betragen, 2009 mit der Erfassung von Verbindungs- und Standortdaten dagegen 76,3 Prozent.
Diese Entwicklung spiegelt sich nach Angaben des Arbeitskreises auch bei den schweren Internetstraftaten wider. Deren Zahl sei von 167.451 im Jahr 2008 auf 206.909 im Jahr 2009 stark angestiegen, während die Aufklärungsquote gleichzeitig von 79,8 Prozent auf 75,7 Prozent sank. Zur Definition "schwerer Straftaten" griff die Vereinigung auf die Ausführungen im einschlägigen Paragraph 100a Strafprozessordnung (StPO) zurück. Die Palette dort reicht von Hoch- und Landesverrat über Mord sowie den Besitz und die Verbreitung von Kinderpornographie bis hin zur Geldfälschung.
Quelle: heise.de
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