Im Bundesrat ist der Entwurf der Bundesregierung für ein "Gesetz zur Regelung von De-Mail-Diensten" auf viel Kritik gestoßen. Experten aus den Fachausschüssen der Länderkammer begrüßen zwar grundsätzlich das damit verfolgte Anliegen, eine sichere und vertrauensvolle elektronische Kommunikation im Rechts- und Geschäftsverkehr zu gewährleisten. Gemäß ihrer 20-seitigen Empfehlungen für eine Stellungnahme des Bundesrates, über die die Länderchefs bei ihrer Plenarsitzung am Freitag abstimmen sollen, wirft die Initiative aber noch eine "Vielzahl rechtlicher und technischer Fragen auf". Diese müssten im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens noch einer Lösung zugeführt werden.
Konkret ist der Rechtsausschuss etwa der Ansicht, dass das De-Mail-Verfahren zwingend einer Abstimmung mit dem Signaturgesetz bedürfe. Derzeit solle es Behörden zwar ermöglicht werden, Bescheide an Bürger zuzustellen. Diese könnten jedoch nicht wirksam Rechtsmittel dagegen auf gleichem Weg einlegen, da dafür eine qualifizierte elektronische Signatur nötig sei. Zudem sei sicherzustellen, dass der gesetzlich umrissene Ansatz mit dem in der Justiz standardmäßig eingesetzten Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) kompatibel ist. Andernfalls müsste die zusätzliche Kommunikationsstruktur "mit hohem Aufwand in die gerichtlichen Geschäftsabläufe integriert und überwacht werden".
Weiter befürchten die Ländervertreter Akzeptanzprobleme durch die gewählte Konzeption der De-Mail-Adresse, da diese auch den Namen des jeweiligen Providers enthalten solle. Damit dürften die Accounts beim Wechsel des Zugangsanbieters nicht übertragbar sein. Zudem werde mit der Einbindung des Begriffs "De-Mail" in die Adresse "kein verwechslungssicheres einheitliches Schema" aufgezeigt. "Bedenklich" erscheine ferner die Zulassung von Pseudonymen. Es sei nicht nachvollziehbar, inwieweit dies einer sicheren und offenen elektronischen Kommunikation dienen solle. Der Entwurf lasse auch offen, welche Folgen für den Nutzer mit einer automatisierten Weiterleitung von Nachrichten an eine andere De-Mail-Adresse vergleichbar zu einer Briefkastenleerung durch Nachbarn verbunden seien. Hier sei wenigstens zu regeln, wann eine Zugangs- oder Abholbestätigung ausgestellt werde. Unklar bleibe auch, ab welchem Zeitpunkt die Zustellbarkeit von Behördenpost anzunehmen sei.