Wer in Berlin, Bielefeld, Bochum, Bonn, Bremen, Dortmund, Dresden, Duisburg, Düsseldorf, Essen, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Köln, Leipzig, Mannheim, München, Nürnberg, Stuttgart oder Wuppertal wohnt, kann sein Heim ab sofort auch online bewundern – falls er nicht wie rund 245.000 Haushalte vorab Widerspruch gegen die Veröffentlichung der Bilder bei Google Street View eingelegt hat. Vor gut zwei Wochen gab es einen ersten Vorgeschmack auf die Panoramabilder aus Deutschland zu sehen: sechs Sehenswürdigkeiten wie die Köhlbrandbrücke in Hamburg, Siegessäule und Kanzleramt in Berlin, weiterhin zehn Bundesliga-Stadien und wenige Straßenzüge von Oberstaufen im Allgäu.
Die Tourismusgesellschaft dieses Ortes hatte Google gebeten, Bilder der Gemeinde möglichst frühzeitig ins Netz zu stellen. Doch offenbar standen nicht alle Einwohner hinter diesem Vorhaben, denn auch in Oberstaufen konnte man bereits einige verpixelte Gebäude sehen.
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Johannes Caspar, rief zum Start von Street View auf, selbst zu überprüfen, ob Google den eigenen Antrag auf Verpixelung umgesetzt habe. Falls das nicht der Fall sein sollte, klickt man auf den Link "ein Problem melden" und markiert das Haus im Bild. Google hat zugesagt, solche den Fehler umgehend zu korrigieren. Über den Link kann man auch nachträglich beantragen, dass ein Haus unkenntlich gemacht wird. Außerdem soll er dazu dienen, dass Street-View-Nutzer den Internetkonzern auf erkennbare Personen und lesbare Autokennzeichen aufmerksam machen.
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Nummernschilder und Gesichter von Passanten erscheinen in Street View nur unscharf, wodurch Google vermeiden will, in Konflikte mit dem Datenschutz und dem Recht am eigenen Bild zu geraten. Allerdings muss bei Personen die Verfremdung so umfangreich ausfallen, dass die abgebildete Person auch von ihren Bekannten nicht mehr zu erkennen ist – in Einzelfällen reicht dazu die Verwischung der Gesichtspartie nicht aus. Datenschützer Caspar stellte an Google zudem die Forderung, dass die Widersprüche von Bürgerinnen und Bürgern gegen Veröffentlichung von Fotos ihrer Häuser oder von Personen auch für die in Google Maps eingebundenen Community-Fotos von Panoramio, Flickr und ähnlichen Webdiensten gelten müssen: "Es kann nicht sein, dass dritte Personen die Entscheidung von Hausbesitzern gegen eine Darstellung ihrer Wohnsituation bewusst ignorieren und über den Fotodienst Panoramio Ansichten von verpixelten Häusern anfertigen, die Google dann selbst unverpixelt auf Street View einstellt. Für die Betroffenen, die nicht Gegenstand einer Datenverarbeitung und der Ausforschung über das Internet werden wollen, macht es letztlich keinen Unterschied, ob die über Google Street View veröffentlichten Bilder von Google oder von Dritten stammen."