Am Freitag wurden in Berlin vom Bundesinnenministerium die Begleitstudien zum neuen Personalausweis vorgestellt. Insgesamt vier Studien befassen sich mit rechtlichen und technischen Aspekten des neuen Ausweises, der ab November ausgegeben wird. Das Gesamtergebnis der Gutachter ist, dass dieser technisch und juristisch keine Schwachstellen habe. Die Nutzung der neuen eID-Funktion sei jedoch insofern problematisch, als sie voraussetzt, dass Anwender ihren PC mit Virenschutz und Firewall absichern.
Prof. Dr. Georg Borges von der Ruhr-Universität Bochum befasste sich in seinem Gutachten mit den Haftungsrisiken des neuen Personalausweises. Aus seiner Sicht sind die Bürger vor Haftungsrisiken ausreichend geschützt, sofern sie ihre Pflichten nicht vernachlässigen. Ein wichtiges Ergebnis der Untersuchung ist weiterhin die Aussage, dass der elektronische Identitätsnachweis den Anschein erbringt, dass der Ausweisinhaber die Authentisierung vorgenommen hat. Dies gilt allerdings nur dann, wenn eine Veranlassung der Authentisierung durch Schadsoftware ausgeschlossen werden kann.
Eine Übersicht über die Studien finden sie >hier<
Die Studie von Prof. Dr. Borges kann >hier< heruntergeladen werden.