De Maizière will heimliche Online-Durchsuchungen auch zur Strafverfolgung

Bundesinnenminister Thomas de Maizière hat einem Bericht der Welt  zufolge ein umfangreiches neues Paket zur Stärkung der inneren Sicherheit geschnürt. Er fordert demnach unter anderem erweiterte Befugnisse zum Einsatz des Bundestrojaners und der Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ), die beispielsweise zum Abhören von VoIP-Gesprächen eingesetzt wird. Ferner sollen zahlreiche Kompetenzen der Geheimdienste aus den nach dem 11. September teils rasch verabschiedeten  Anti-Terror-Paketen verlängert beziehungsweise ausgedehnt werden. Ferner mache sich der CDU-Politiker für eine Verschärfung der erst vor einem Jahr beschlossenen neuen Anti-Terror-Paragraphen im Strafgesetzbuch (StGB) stark.

Die Wunschliste ist laut der Zeitung lang und erinnert in vielen Bereichen an die "Stoffsammlung für die kommende Legislaturperiode", die de Maizières Vorgänger und Parteikollege Wolfgang Schäuble vor der Bundestagswahl im vergangenen Jahr mehr oder weniger öffentlich zusammentrug. Die jetzige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger bezeichnete die Pläne damals als "Horrorliste". Die FDP-Politikerin sagte zu dem von ihrem aktuellen Kollegen im Innenressort wieder aufgewärmten Vorhaben nun dem Hamburger Abendblatt: "Wir haben uns in der Koalition darauf verabredet, mit dem Stakkato immer neuer Sicherheitsgesetze aufzuhören." Die Anti-Terror-Pakete, von denen viele Bestimmungen eigentlich Anfang 2012 auslaufen würden, seien zunächst "grundlegend zu überprüfen".

 

Das Innenministerium drückt dagegen auf die Tube und beruft sich dabei auf einen internen Evaluierungsbericht. Das Bundeskabinett muss seiner Ansicht nach bis spätestens Januar 2011 eine Verlängerung der Anti-Terror-Gesetze beschließen. Zwölf der einschlägigen Regelungen von 2002 und 2007 sollen dem Bericht nach unverändert verlängert werden. Darunter befinde sich die Befugnis der Geheimdienste zum automatisierten Abruf von Kfz-Kennzeichen beim Kraftfahrtbundesamt. Neun andere Vorschriften wie die Erlaubnis für die Geheimdienstler, Auskünfte bei Fluggesellschaften, Banken und Telekommunikationsunternehmen einzuholen, sollten ausgeweitet werden.

Quelle:  heise.de
 

Die vollständige News finden Sie >hier< !

 

 

Schreibe einen Kommentar