Die Bundesregierung hat ihren Entwurf zur Novellierung des Gesetzes für das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) gegen Kritik aus den Ländern verteidigt. Man teile nicht die Auffassung, dass es sich bei der geplanten Möglichkeit zur automatisierten Auswertung von Protokolldaten aus dem Betrieb der Kommunikationstechnik des Bundes um einen gravierenden Grundrechtseingriff handle, heißt es in der Gegenäußerung Berlins zur Stellungnahme des Bundesrats. Soweit die Daten unverzüglich kontrolliert und danach sofort und spurenlos wieder gelöscht werden, werde die Eingriffsschwelle gemäß der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auch gar nicht erst überschritten. Zudem bestehe eine klare Zweckbegrenzung auf die Abwehr von Gefahren für die Informationstechnik des Bundes.
Quelle: heise.de
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