Keine Mehrheit im Bundesrat für das BKA-Gesetz

Die Kammer der Bundesländer hat wie erwartet das umstrittene BKA-Gesetz abgelehnt, nachdem sich vorab bereits einige Länder gegen das Gesetz, mit dem dem Bundeskriminalamt erweiterte Ermittlungsbefugnisse gegeben werden sollen, ausgesprochen hatten. Damit sind auch die Regelungen zur Online-Durchsuchung und die Ermächtigung des BKA für Ermittlungen zur Gefahrenabwehr auf Bundesebene vorerst einmal vom Tisch: Auch für die Anrufung des Vermittlungsausschusses fand sich im Bundesrat keine Mehrheit; die Bundesregierung oder der Bundestag können nun ein Vermittlungsverfahren einleiten, um durch Änderungen am BKA-Gesetz doch noch eine Kompromisslösung zu finden. SPD-Politiker hatten bereits die Bereitschaft zu einer schnellen Einigung über Änderungsvorschläge signalisiert; Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble hatte allerdings gerade gegenüber dem Handelsblatt ultimativ erklärt: "Entweder wir kriegen vor Weihnachten ohne große Änderung noch ein Ergebnis, oder das Gesetz kommt gar nicht mehr zustande."

Quelle: heise.de

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