Vier bayerische Sozialdemokraten haben wegen der Anfang August in Kraft getretenen Befugnisse zu heimlichen Online-Durchsuchungen für Polizei und Verfassungsschutz in Bayern Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt. Die von der früheren brandenburgischen Verfassungsrichterin und Rechtsprofessorin Rosemarie Will ausgearbeitete Klage richtet sich vor allem gegen Bestimmungen in den Novellen des bayerischen Polizeiaufgaben- und Verfassungsschutzgesetzes, die verdeckte Zugriffe auf informationstechnische Systeme auch zur Gefahrenabwehr erlauben. Dabei dürfen die Beamten auch Daten verändern und löschen. Zudem sieht die Beschwerde den Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung und die Anforderungen an den Richtervorbehalt nicht ausreichend gewahrt.
Quelle: heise.de
Die vollständige News finden Sie hier!