Mit bisher noch nicht veröffentlichtem Urteil vom 16.05.2008 hat das LG Mannheim (Az.: 1 S 189/07) entschieden, dass es keinen Anscheinsbeweis dafür gibt, dass der Kontoinhaber seine Sorgfaltspflichten verletzt hat, wenn die Transaktion mit den richtigen Legitimationsmedien durchgeführt wurde.
Die Urteilsanmerkung von Herrn Prof. Dr. Borges, die am 6.9.2008 in der Börsen-Zeitung erschienen ist, können Sie nun im Mitgliederbereich abrufen.
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