In Bayern dürfen Ermittler vom 1. August an heimliche Online-Durchsuchungen durchführen. Der bayerische Landtag hat die entsprechende, heftig umstrittene Änderung des Polizeiaufgabengesetzes am heutigen Donnerstag mit der Mehrheit der allein regierenden CSU gemäß der Empfehlung des federführenden Innenausschusses beschlossen. Auch die bayerischen Staatsschützer erhalten mit einer kurz darauf verabschiedeten Novelle des bayerischen Verfassungsschutzgesetzes eine Lizenz zum Einsatz des "Bayerntrojaners", zum Einsatz des IMSI-Catchers und zum großen Lauschangriff mit automatisch laufenden Bändern. SPD und die Grünen stimmten gegen beide Vorhaben, die sie als verfassungswidrig ablehnten.
Quelle: heise.de