In einem vielbeachteten Urteil hat das AG Wiesloch zu den Sorgfaltspflichten des Onlinebanking Nutzers und dem Anscheinsbeweis beim Onlinebanking Stellung genommen. Sie haben die Möglichkeit sich hierzu an der Diskussion im Forum zu beteiligen.
Hier finden Sie eine Stellungnahme von Prof. Borges.
Hier finden Sie die Anmerkung zum AG Wiesloch von Tobias Mühlenbrock und Paul Dienstbach. Die Veröffentlichung erfolgt in der September-Ausgabe der MMR.