In seiner heutigen Sitzung hat das Bundeskabinett die Einführung des elektronischen Einkommensnachweises (ELENA) beschlossen. Das digitale Auskunftsverfahren soll die Entgeltbescheinigungen in Papierform ablösen, die bisher vom Arbeitgeber ausgestellt wird. Wer also in Zukunft Sozialleistungen in Anspruch nehmen will, benötigt eine Chipkarte mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Die Signatur belegt die Identität und die Berechtigung des Karteninhabers. Sie ist universell einsetzbar und ersetzt eine Unterschrift. Künftig könnten also etwa Leistungen, bei denen persönliches Erscheinen bei der Behörde keine Pflicht ist, auch vom Computer zu Hause aus beantragt werden. Ziel ist es, den Bürgern das Stellen von Anträgen zu erleichtern und Wirtschaft und Verwaltung Bürokratie zu ersparen.
Folgende Materialien stehen zum Abruf bereit:
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Gutachten des Nationalen Normenkontrollrates vom 10. Dezember 2007
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Zwischenberichtzum Gesetz über die Einführung des Verfahrens zum elektronischen Einkommensnachweis (BT-Drucks. 16/8425 und BT-Drucks. 16/8697 )