LG Mannheim lehnt Anscheinsbeweis im Onlinebanking ab

Mit bisher noch nicht veröffentlichtem Urteil vom 16.05.2008 hat das LG Mannheim (Az.: 1 S 189/07) entschieden, dass es keinen Anscheinsbeweis dafür gibt, dass der Kontoinhaber seine Sorgfaltspflichten verletzt hat, wenn die Transaktion mit den richtigen Legitimationsmedien durchgeführt wurde.
 
Das Urteil können Sie im Volltext hier abrufen.

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