Mit bisher noch nicht veröffentlichtem Urteil vom 16.05.2008 hat das LG Mannheim (Az.: 1 S 189/07) entschieden, dass es keinen Anscheinsbeweis dafür gibt, dass der Kontoinhaber seine Sorgfaltspflichten verletzt hat, wenn die Transaktion mit den richtigen Legitimationsmedien durchgeführt wurde.
Das Urteil können Sie im Volltext hier abrufen.