LG Berlin verurteilt Phisher zu viereinhalb Jahren Haft

Das Landgericht Berlin (Az.: 512 – 24/07) hat am Donnerstag, den 31.01.2008, einen 25-jährigen Mann wegen gewerbsmäßigem Computerbetruges (§§ 263a Abs. 1, 2, 263 Abs. 3 Nr. 1 StGB) zu einer Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt. Der Täter hatte im Zeitraum von Juli 2006 bis Juni 2007 mittels gephishter Daten insgesamt 65.000 € von sechs Konten auf die Konten von angeworbenen Frauen überwiesen. Diese zahltem ihm das Geld dann in bar aus. Unter dem Vorwand, viel Geld aus einem Autoverkauf zu erwarten, hatte er sie überredet, ihre Bankverbindung dafür zur Verfügung zu stellen.

 
Sobald uns das Urteil des Landgerichts Berlin im Volltext vorliegt, werden wir Sie über die Einzelheiten informieren.

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