Das geplante bayerische Gesetz zur heimlichen Online- Durchsuchung von Computern entspricht nach Einschätzung der Staatsregierung den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Der – äußerst umstrittene – Gesetzentwurf werde den Anforderungen der Richter "vollkommen gerecht" und müsse deshalb auch nicht geändert werden, sagte Ministerpräsident Günther Beckstein (CSU) zu dem Karlsruher Urteil, das das nordrhein-westfälische Gesetz gekippt und ein neues Grundrecht auf "Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme" postuluiert hatte. Innenminister Joachim Herrmann (CSU) erklärte, die Staatsregierung werde das Urteil genau analysieren. Schon auf den ersten Blick sei aber klar, dass die "Grundlinien" des bayerischen Gesetzentwurfs "voll" mit dem Karlsruher Urteil übereinstimmten. Die Opposition kritisierte die Gesetzespläne mit scharfen Worten.
Quelle: heise.de
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