Das Landgericht Köln hat in einem viel beachtetem Urteil (5.12.2007 – 9 S 195/07) zur Haftung des Geldkuriers gegenüber dem Phishing-Opfer entschieden. Von Interesse ist neben der Entscheidung der Haftungsfrage vor allem die ausführliche Stellungnahme des Gerichts zu den Verkehrspflichten des Nutzers von Online-Banking. Dem Urteil des LG Köln begegnen in mehreren Punkten einige Bedenken. Prof. Dr. Georg Borges nimmt dazu in einer Urteilsanmerkung, die in der März-Ausgabe der Zeitschrift MultiMedia und Recht (MMR) erscheinen wird, Stellung. Für die Mitglieder der Arbeitsgruppe ist die Anmerkung exklusiv im Mitgliederbereich abrufbar .