Das OLG Karlsruhe hat im Rahmen eines Gerichtskostenhilfe-Antrags Stellung zu den Erfolgsaussichten einer Berufung gegen das Urteil des LG Karlsruhe vom 5.10.2000, Az. 3 O 47/07, genommen. Das OLG lehnt darin einen Anspruch des Geldkuriers gegen die Bank anders als das LG, ab.
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