Das LG Bad Kreuznach (3 O 331/07) hat mit Urteil vom 31.1.2008 einen Finanzagenten zur Rückzahlung des an ihn aufgrund von Phishing gezahlten Geldes verurteilt. Obwohl dieser den überwiesenen Betrag bereits per Western Union weitergeleitet hatte, konnte er sich nach Ansicht des Gerichts nicht auf den Einwand der Entreicherung berufen.