Das AG Neunkirchen hat am 13.3.2007 ein Ehepaar, das aus einem Phishingangriff stammendes Geld weitergeleitet hatte, wegen gemeinschaftlicher Geldwäsche in Tateinheit zu gemeinschaftlicher fahrlässiger Erbringung von Finanzdienstleistungen ohne Erlaubnis zu Geldstrafen verurteilt.