Verfassungsbeschwerde gegen Online-Razzien

 
Der FDP-Politiker Baum legt Verfassungsbeschwerde gegen das Ausspähen privater Computer in Nordrhein-Westfalen ein. Baum will das nordrhein-westfälische Verfassungsschutzgesetz vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe überprüfen lassen. Das Gesetz erlaubt dem Geheimdienst zur Terrorbekämpfung den heimlichen Zugriff auf private Computer.

Die Online-Durchsuchung sei in wesentlichen Punkten verfassungswidrig, teilte Baum mit. Neben seinen Parteifreunden Burkhart Hirsch und Sabine Leutheusser-Schnarrenberger sei er einer der Beschwerdeführer in Sachen Lauschangriff gewesen – „deshalb fühle ich mich besonders betroffen“, sagte Baum im Gespräch mit sueddeutsche.de. Das NRW-Gesetz erlaube den heimlichen Datenangriff ohne richterliche Zustimmung und nachträgliche Überprüfung oder Information des Betroffenen.

Laut Baum verstößt das Gesetz gleich gegen drei Grundrechte: Die Unverletzlichkeit der Wohnung, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und die Garantie eines effektiven Rechtsschutzes. Baum kritisierte auch die Beibehaltung des Großen Lauschangriffs in NRW: Damit werde das Urteil der Bundesverfassungsrichter zum Lauschangriff bewusst ignoriert.

Das neue NRW-Verfassungsschutzgesetz entstand unter liberaler Ägide: NRW-Innenminister Ingo Wolf gehört wie Baum der FDP an, in der es laut Baum rumorte wegen der Online-Razzien: „FDP-intern hat es eine Diskussion gegeben, in der wie auch in der vom Landtag durchgeführten Anhörung die Bedenken deutlich sichtbar geworden sind“, sagte Baum sueddeutsche.de. Der FDP-Politiker Baum hatte in Karlsruhe bereits das Luftsicherheitsgesetz mit der umstrittenen Befugnis, entführte Passagiermaschinen im Extremfall abschießen zu lassen, sowie den Großen Lauschangriff teilweise zu Fall gebracht.

Quelle: sueddeutsche.de/dpa

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