Nach einer Entscheidung des Landgerichts Köln vom 18. Oktober 2006 haftet der Eigentümer eines Computers für darüber durch Dritte im Internet veröffentlichte Diffamierungen (Az. 28 O 364/06). Im Juli 2006 wurden unter dem Namen des Beklagten im Forum eines Internetportals, auf dem Anwälte gegen Entgelt Fragen von Rechtssuchenden beantworten, diffamierende Äußerungen gegen einen der dort tätigen Juristen eingestellt. Dieser hatte daraufhin eine einstweilige Verfügung erwirkt, die der Beklagte in der mündlichen Verhandlung anerkannt hat. In seiner Entscheidung musste das Gericht über die Verteilung der Verfahrenskosten entscheiden, die es dem Beklagten auferlegte. Die Entscheidung ist bald unter www.a-i3, Stichwort: Urteile abrufbar. Mehr bei www.heise.de .