Französischer Gesetzesentwurf zum Identitätsdiebstahl

Bereits im Juli 2005 hat der französische Senator Michel Dreyfus-Schmidt einen Gesetzesentwurf zur Strafbarkeit von "Missbrauch der digitalen Identität" (l´usurpation d´identité numérique) vorgestellt.

Demnach soll dem französischen Strafgesetzbuch ein Artikel 323-8 hinzugefügt werden. Dieser sieht eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe von bis zu 15.000 Euro vor, wenn jemand die Identität einer natürlichen Person aber auch eines Unternehmens oder einer Behörde missbraucht. 

Vorbild war der US-Amerikanische Identity Theft Penalty Enhancement Act

Hier finden Sie den französischen Gesetzesentwurf mit Begründung. 

 

 

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