Als die Angestellte vor wenigen Tagen eine Online-Überweisung durchführen wollte, wurde der Vorgang sofort nach Eingabe der Transaktionssnummer (TAN) abgebrochen. In der Annahme, es handele sich um einen technischen Defekt, beendete sie die Überweisung. In der Zwischenzeit hatte aber bereits der Trojaner die TAN an die Hintermänner übermittelt.
Die Polizei konnte bisher nur den Geldkurier ermitteln, auf dessen Konto die 31.300 Euro in zwei Schritten überwiesen wurden. Angeworben wurde er im Internet von der Organisation „EJF“. Pro Geldtransfer erhielt er 10 Prozent Provision.
Die Organistion „EJF“ ist von der Arbeitsgruppe Identitätsschutz im Internet (a-i3) als „Geldwäsche-Firma“ eingestuft worden. Bereits am 18. April wurde von a-i3 die erste e-mail registriert, mit der „EJF“ angeblich „Finanzmanager“ sucht.